Häufig gestellte Fragen zu den Ferienfreizeiten (FAQ)

Unser Kinderbetreuungsangebot richtet sich ausschließlich an Schulkinder, deren Eltern Beschäftigte oder Studierende der Bergischen Universität Wuppertal sind. In den Sommerferien können Kinder, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden, ebenfalls teilnehmen.

Altersbegrenzung für die Teilnahme am Angebot „Kunterbunte Sportferien“: für schulpflichtige Kinder, die zu Beginn der Ferienfreizeit bereits das 6., aber nicht das 13. Lebensjahr vollendet haben.

Altersbegrenzung für die Teilnahme am Angebot „Wassersport- und Erlebnisfreizeit“: für Jugendliche, die zu Beginn der Ferienfreizeit bereits das 11., aber nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben.

JA! Wir ermöglichen allen Kindern zwischen 6-15 Jahren die Teilnahme an der Kinderfreizeit, sofern dies für uns machbar ist. Bitte schicken Sie uns eine kurze E-Mail an unsere Freizeitleitung kinderfreizeiten[at]uni-wuppertal.de.

Wir bieten die Kinderfreizeiten je eine Woche in den Oster- und Herbstferien, sowie in der 1., 2. und 6. Woche in den Sommerferien an. Die genauen Termine werden rechtzeitig auf unserer Internetseite, sowie in den Hausmitteilungen veröffentlicht.

Die Anmeldung erfolgt online und ist erst mit Freischaltung des entsprechenden Formulars auf unserer Anmeldungsseite möglich. Eine diesbezügliche Ankündigung erhalten Sie über unseren Kinderfreizeiten-Newsletter, unsere Internetseite oder die Hausmitteilungen.

Reservierungen werden generell nicht angenommen. Die Plätze werden nach Reihenfolge des Anmeldungseinganges vergeben.

Sie erhalten nach Ablauf des Anmeldezeitraumes eine verbindliche Zu- oder Absage. Bis zu diesem Zeitpunkt können leider keine weiteren Auskünfte zur Platzvergabe erteilt werden.

Hier finden Sie wichtige Informationen und Erklärungen (bitte am ersten Tag unterschrieben mitbringen): Teilnahmebedingungen Ostern 2024

Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung per E-Mail erfolgt die Zahlung der Gebühr für das ausgewählte Betreuungsangebot. Die Zahlung ist nur per Überweisung auf das angegebene Konto der BUW möglich.

Wir übergeben die Kinder nur demjenigen Elternteil, der das Kind angemeldet hat. Sollte es sich bei der abholenden Person um jemand anderes handeln (Großeltern, Tagesmütter/Tagesväter, Geschwister), benötigen wir vorher Ihr schriftliches Einverständnis.

Wir bitten darum, die Kinder pünktlich zu bringen und abzuholen, damit ein sinnvoller pädagogischer Arbeitsablauf und Gruppenalltag gewährleistet ist.
Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, die Bring- bzw. Abholzeit einzuhalten, bitten wir dringend um vorherige Absprache.

Alle Angebote werden nur durchgeführt, wenn eine Mindestteilnahmeanzahl erreicht ist. Im Falle einer Absage der Freizeit wird Ihnen die bereits gezahlte Gebühr erstattet. Es besteht kein Anspruch auf ein Betreuungsangebot.

Eine Erstattung der Freizeitgebühren ist nur im Krankheitsfall während des gesamten Zeitraumes der Betreuungswoche möglich. Eine anteilige Erstattung bei einzelnen Krankheitstagen erfolgt nicht.

Bei ausgebuchten Angeboten können Sie sich auf einer Warteliste vormerken lassen. Wenn unvorhergesehen Plätze frei werden, können diese mit Kindern aus der Warteliste belegt werden.

Bei Fotos und Videos halten wir uns natürlich an die geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie bekommen deshalb von uns ein Formular, mit welchem wir Ihr Einverständnis zu Foto- und Videoaufnahmen während der Kinderfreizeiten sowie die Veröffentlichung dieser auf unserer Homepage erfragen. Darüber hinaus achten wir immer sehr genau darauf, keine Fotos oder Videos von "unpassenden" Situationen zu veröffentlichen. Außerdem reicht ein kurzer Hinweis und wir werden ein entsprechendes Bild sofort entfernen.

zuletzt bearbeitet am: 03.05.2023

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